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   BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18   

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https://dejure.org/2019,34948
BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Bestimmung der Beschwer nach den für den Bau aufgewendeten Kosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 22 Abs. 1
    Höheres Interesse des Wohnungseigentümers am Erhalt (statt am Abriss) des zu beseitigenden Bauwerks als maßgeblicher Wert seiner Beschwer

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilten Wohnungseigentümers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückbaustreit über bauliche Veränderung - höheres Erhaltungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; WEG § 22 Abs. 1
    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Bestimmung der Beschwer nach den für den Bau aufgewendeten Kosten

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilten Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Rückbau von baulicher Veränderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Rückbau von baulicher Veränderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer? (IMR 2019, 520)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1415
  • MDR 2019, 1438
  • NZM 2019, 881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    a) Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Kaminrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 63/18

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erreichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).

    Anders lag es in dem von der Erwiderung herangezogenen Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2018 (V ZR 63/18, juris Rn. 4).

  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08

    Bestimmung des Wertes der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei einer eine

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).
  • BGH, 07.04.2020 - VIII ZR 383/18

    Übersteigen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Bemessung der Beschwer eines zum Rückbau verurteilten Wohnungseigentümers (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 2 f. mwN) betrifft das Verhältnis der (Wohnungs-)Eigentümer untereinander und kann für die Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht herangezogen werden.
  • BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19

    Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines

    Übersteigt das Interesse des Beklagten, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 23.01.2020 - V ZR 170/19

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten

    Diese richtet sich allein nach dem unmittelbaren Interesse an der Beseitigung der Verurteilung, nicht nach etwaigen mittelbaren wirtschaftlichen Folgen des angefochtenen Urteils (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21

    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur

    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZR 6/21

    Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Beseitigung einer baulichen

    a) Im Ausgangspunkt weist der Beklagte allerdings zu Recht darauf hin, dass sich die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilt wird, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme der Beseitigung bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NJW-RR 2019, 1415 Rn. 2 mwN).
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